In welchen Baustoffen ist Asbest vorhanden?

Problematisch ist, dass Asbest nicht einfach zu erkennen ist, da er als kostengünstiger Allzweckbaustoff in rund 3500 Produkten enthalten ist, zum Beispiel in Asbestzement (Eternit), Asbestpappe, Brandschutzprodukten, Novilonböden, Flexplatten, Isolationsmaterial oder Rohrleitungen. Selbst Fliesenkleber kann Asbest enthalten. Der höchst gesundheitsgefährdende Asbest befindet sich noch heute in zahlreichen Gebäuden, die vor 1989 erbaut worden sind. Leider wird bei vielen Umbauten keine Überprüfung der Asbestsituation vorgenommen, was Folgen für die Gesundheit haben kann.

Kann ich Fördergelder beantragen?

a) Energieeffizienz und nachhaltige Energien

Nationale und kantonale Fördergelder und Subventionen sind bei diversen Sanierungsmassnahmen erhältlich, welche die Energieeffizienz erhöhen und nachhaltige Energien nutzen. Sie sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich. Sie müssen rechtzeitig vor einem Umbau oder einer Sanierung beantragt werden (mindestens drei Monate vor Baubeginn). Auch Energiediagnosen für bestehende Gebäude werden teilweise subventioniert.

Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen und einen Fördergeldrechner:

www.dasgebaeudeprogramm.ch

Sanieren Sie die Liegenschaft eines KMU, finden Sie unter www.klimastiftung.ch weitere Informationen, wie Sie Fördergelder erhalten können, wenn Sie Massnahmen zur CO2-Reduktion durchführen.

b) Denkmalpflege

Die Erhaltung von kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten mit überkommunaler Bedeutung wird teilweise von den Kantonen subventioniert. Für kommunale Schutzobjekte entrichtet der Kanton keine Beiträge. Dafür ist die Gemeinde zuständig.

Hier finden Sie Links zu den kantonalen Stellen für Denkmalpflege:

www.nike-kultur.ch

Wann braucht es eine Baubewilligung?

Grundsätzlich gilt: Wer bauen will, benötigt eine Baubewilligung. Liegt das Projekt in der Bauzone der Gemeinde, informiert das betreffende Bauamt. Andernfalls ist das kantonale Bauamt für Bewilligungen zuständig. Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, die keine Baubewilligung benötigen. Einige Beispiele:

Gewöhnlicher Unterhalt oder Instandstellung

Darunter versteht man die Pflege der bestehenden Bauten oder den Ersatz defekter Teile. Material, Farbe und Erscheinungsbild dürfen grundsätzlich nicht verändert werden.

Änderungen im Inneren des Gebäudes

ausser wenn sie Auswirkungen auf das Äussere des Gebäudes haben oder schützens- und erhaltenswerte Bauteile oder Raumstrukturen betreffen.

Kleine Bauvorhaben

wie Gartencheminées, Sandkasten, auf mindestens zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze, Pergolas, Werkzeugtruhen, Gehege für Kleintiere, kleine Änderungen in der Aussengestaltung wie Brunnen, Treppen, Teiche sowie Einfriedungen und Stützmauern bis zu einer Höhe von maximal 0,80 Meter.

Fahrnisbauten

wie Festhütten, Zelte, Unterstände, jedoch höchstens bis zu einer Dauer von drei Monaten.

Dafür braucht es in der Regel eine Baubewilligung

Fahrradunterstand
Parkplatz
Abbruch im Aussenbereich
Erweiterungen des Gebäudes
Swimmingpool
Gartenhäuschen, Schopf
Dachfenster
Estrich ausbauen

Fragen Sie in jedem Fall bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach, das spart Ärger.

Wann sollte für Umbau und Renovation ein Architekt beigezogen we

Umbauten sind meist komplex, weshalb wir empfehlen, auch bei kleineren Umbauten einen Architekten zu beauftragen. Wenn zum Beispiel eine Aussenmauer verschoben wird, braucht es eine Baubewilligung, statische Abklärungen und Pläne. Allenfalls sind auch Leitungen für Strom und Wasser betroffen, die neu verlegt werden müssen.

Worauf ist bei der Schimmelpilzsanierung zu achten?

Da Schimmelpilz gesundheitsschädigend ist, schotten wir stark befallene Räume bei der Sanierung mit Unterdruck ab. Eine Schutzausrüstung bewahrt die Handwerker vor dem Einatmen und dem Kontakt mit Schimmelpilzen. Wichtig ist, dass die Ursachen für die Schimmelpilzbildung behoben werden. Ansonsten wird nach kurzer Zeit erneut Schimmelpilz auftreten.