Grundsätzlich gilt: Wer bauen will, benötigt eine Baubewilligung. Liegt
das Projekt in der Bauzone der Gemeinde, informiert das betreffende Bauamt.
Andernfalls ist das kantonale Bauamt für Bewilligungen zuständig. Es gibt eine
ganze Reihe von Fällen, die keine Baubewilligung benötigen. Einige Beispiele:
Gewöhnlicher Unterhalt oder
Instandstellung
Darunter versteht man die Pflege der bestehenden Bauten oder den Ersatz
defekter Teile. Material, Farbe und Erscheinungsbild dürfen grundsätzlich nicht
verändert werden.
Änderungen im Inneren des
Gebäudes
ausser wenn sie Auswirkungen auf das Äussere des Gebäudes haben oder
schützens- und erhaltenswerte Bauteile oder Raumstrukturen betreffen.
Kleine Bauvorhaben
wie Gartencheminées, Sandkasten, auf mindestens zwei Seiten offene und
ungedeckte Gartensitzplätze, Pergolas, Werkzeugtruhen, Gehege für Kleintiere,
kleine Änderungen in der Aussengestaltung wie Brunnen, Treppen, Teiche sowie
Einfriedungen und Stützmauern bis zu einer Höhe von maximal 0,80 Meter.
Fahrnisbauten
wie Festhütten, Zelte, Unterstände, jedoch höchstens bis zu einer Dauer
von drei Monaten.
Dafür braucht es in der Regel eine
Baubewilligung
Fahrradunterstand
Parkplatz
Abbruch im Aussenbereich
Erweiterungen des Gebäudes
Swimmingpool
Gartenhäuschen, Schopf
Dachfenster
Estrich ausbauen
Fragen Sie in jedem Fall bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach, das spart
Ärger.